Die Digitalisierung schreitet voran – und mit ihr auch die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Ab 2025 wird die europäische NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security) in deutsches Recht überführt. Sie verpflichtet zahlreiche Unternehmen, verbindliche Maßnahmen zum Schutz ihrer IT-Systeme und Daten zu ergreifen.
Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind betroffen – oft, ohne es zu wissen.
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Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie wurde von der Europäischen Union verabschiedet, um die Cybersicherheit innerhalb der Mitgliedstaaten zu erhöhen. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienstleistungen gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken.
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Im Gegensatz zur bisherigen Regelung (NIS-1) erfasst die neue Richtlinie nun auch viele kleinere Unternehmen, insbesondere solche, die:
• Teil kritischer Lieferketten sind (z. B. Energie, Verkehr, IT-Dienstleistungen),
• IT-Dienstleistungen für Dritte erbringen,
• über mehr als 10 Mitarbeitende oder mehr als 2 Mio. Euro Jahresumsatz verfügen.
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Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Mit dem Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie entstehen konkrete Verpflichtungen:
• Risikomanagement und Sicherheitskonzepte: Unternehmen müssen technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen, um IT-Systeme zu schützen.
• Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
• Schulungen & Sensibilisierung: Mitarbeitende sind regelmäßig in IT-Sicherheit zu schulen.
• Haftungsverschärfung: Geschäftsleitungen können bei Verstößen persönlich haftbar gemacht werden.
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Warum jetzt handeln – auch als kleines Unternehmen
Auch wenn dein Unternehmen formal (noch) nicht betroffen ist, lohnt sich eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema. Gerade kleine Unternehmen sind häufig Ziel von Cyberangriffen, da Sicherheitsvorkehrungen fehlen oder veraltet sind.
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Unsere Empfehlung: IT-Sicherheit strategisch angehen
Als Berater für IT, Elektrotechnik und Digitalisierung unterstütze ich dich gerne dabei:
• Schwachstellen zu identifizieren und ein individuelles Sicherheitskonzept zu entwickeln,
• technische und organisatorische Maßnahmen umzusetzen,
• deine Mitarbeitenden zu sensibilisieren und zu schulen,
• auf Wunsch auch bei der Auswahl förderfähiger Tools oder Software zu helfen.
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Förderung möglich – jetzt nutzen
Maßnahmen im Rahmen der IT-Sicherheit sind über Programme wie „go-digital“ oder die BAFA-Beratung förderfähig. Je nach Programm sind Zuschüsse von bis zu 50–80 % möglich.
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Sie möchten prüfen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder sich jetzt besser absichern?
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie individuell und praxisnah. Gemeinsam schaffen wir eine sichere digitale Basis für Ihr Unternehmen.

